Hauptgefährdung war bei den meisten Hochbau-Baustellen die Gefahr des Absturzes aus mehr als 7 m Höhe, bei den Krankenhaus- bzw. Pflegeheimerweiterungen der parallel laufende Pflegebetrieb, bei den Baumaßnahmen der Deutschen Bahn die Arbeiten in unmittelbarer Nähe (bis 3 m) von 110-kV-Hochspannungsleitungen, bei den 32 Plattenbauten in Bautzen das asbesthaltige Morinol in allen Dichtungen, bei der Sanierung des Urandepots in Freiberg und beim Max-Planck-Institut in Heidelberg die austretende ionisierende Strahlung, beim Umbau des Laborgebäudes der PPG Industries GmbH der in unmittelbar angrenzenden Nachbargebäuden fortgeführte Produktionsbetrieb von Lacken und Farben (Explosionsgefahr) und bei den lebensmittelverarbeitenden Betrieben (Wurst und Frischfrucht) Überlegungen und Maßnahmen zur Hygiene, da auch hier die Produktion weitergeführt wurde.
Hier – wie bei den anderen Projekten auch – galt es praktikable Lösungen nach den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Strahlenschutz-verordnung, Unfallverhütungsvorschriften u.a.) vorzuschreiben und die konsequente Umsetzung vor Ort zu kontrollieren und nachzuhalten.
In den Fällen, in denen die Beauftragung für die Leistungen der Koordination gemäß Baustellenverordnung nicht vom Bauherren, sondern vom sogenannten Verantwortlichen Dritten erfolgte, ist dieser Auftraggeber jeweils benannt, in den anderen Fällen erfolgte die Beauftragung direkt vom Bauherren.
Noch nicht abgeschlossene Bauvorhaben sind als solche gekennzeichnet.