In der Ausführungsphase (Bauphase) überprüfen wir mit regelmäßigen Baustellenbegehungen die Einhaltung des SiGe-Plans und koordinieren Baufirmen im Sinne der BaustellV. Dazu nehmen wir bei Erfordernis nach Absprache mit dem Auftraggeber auch kurzzeitig an Baubesprechungen teil.
Die Ergebnisse der Begehungen werden von uns in Begehungsberichten protokolliert, in denen die angetroffenen Mängel beschrieben und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Eine enge und gute Zusammenarbeit mit der Bauleitung hat sich bisher regelmäßig als sehr hilfreich erwiesen.
Die Häufigkeit der Begehungen ist in der Baustellenverordnung bzw. in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) nicht klar geregelt und stark vom Bauvorhaben selbst abhängig. Als sinnvoll hat sich im Mittel eine wöchentliche Begehung erwiesen, bei größeren Baustellen (z.B. Umbau der Buntgarnwerke Leipzig in lofts) zwei Begehungen pro Woche, bei kleineren Altbausanierungen zwei Begehungen pro Monat.
Die richtige Wahl der Anzahl bzw. der Häufigkeit von Begehungen ist letztendlich auch von der Einschätzung der zuständigen Gewerbeaufsicht abhängig, die von öffentlicher Seite die korrekte Umsetzung der Baustellenverordnung überwacht und nach Unfällen im Streitfall auch vor Gericht auftritt.